Teilnahmebedingungen für das ehorses Gewinnspiel des Gestüt Schafhofs

  1. Veranstalter ist das Gestüt Schafhof.
  2. Das Gewinnspiel beginnt am Donnerstag, den 15.04.2021 und läuft bis einschließlich Sonntag, den 18.04.2021.
  3. Die Teilnahme erfolgt im Gegenzug zu der Bestätigung, dass die angegebenen Daten für Werbezwecke des Gestüt Schafhof verwendet werden dürfen. Dem kann jederzeit durch eine Mail an gestuet@schafhof.com widersprochen werden.
  4. Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen, Instagram- oder Facebook-Accounts zur Erhöhung der Gewinnchancen ist nicht erlaubt.
  5. Gewinnspiele des Gestüts Schafhof stehen in keiner Verbindung zu Facebook, WhatsApp oder Instagram und werden in keiner Weise von Facebook, WhatsApp oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, WhatsApp oder Instagram, sondern das Gestüt Schafhof. Die bereitgestellten Informationen werden für die Kontaktierung des Gewinners sowie für die Zustellung und Verwaltung des Gewinns verwendet. Darüber hinaus ist es dem Gestüt Schafhof gestattet, die Teilnehmer per E-Mail zu kontaktieren. Die Daten der Teilnehmer werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der an der Gewinnspielabwicklung beteiligten Agenturen. Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu diesem Gewinnspiel richten Sie bitte ausschließlich an das Gestüt Schafhof an die unter Punkt 3. angegebene E-Mail-Adresse.
  6. Das Gestüt Schafhof behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel zu beeinflussen von diesem auszuschließen. Das Gestüt Schafhof behält sich vor, Teilnehmer, die sich in Votinggruppen auf Facebook/Instagram organisieren und Vote gegen Vote tauschen bzw. sich die Votes auf andere unlautere Weise erwerben, vom Wettbewerb auszuschließen. Des Weiteren werden Teilnehmer ausgeschlossen und strafrechtlich verfolgt, die rechtswidrige Inhalte (wie z.B. pornographische, sexuelle, rechtsradikale oder illegale Fotos) posten. Das Einreichen von Fotos (Beiträgen) ist nur erlaubt, wenn die Bildrechte beim Teilnehmer selbst liegen. Ist dies nicht der Fall, werden die Teilnehmer ebenfalls vom Wettbewerb ausgeschlossen und der Beitrag gelöscht. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
  7. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich. Falls der Gewinn im Zuge des Gewinnspiels durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Gewinnanspruch des Teilnehmers.
  8. Für die Teilnahme an Fotowettbewerben und Gewinnspielen, für die ein Foto eingereicht wird, gelten zusätzliche Bedingungen. Für verwendete Fotos muss der Teilnehmer die kompletten Bildrechte besitzen, es darf kein Dritter Rechte an dem Bild gelten machen können. Es dürfen keine Personen abgebildet sein, die nicht ausdrücklich zugestimmt haben, dass das Bild veröffentlicht werden darf. Dies muss nachweisbar sein. Außerdem muss der Teilnehmer der Fotograf des Bildes sein bzw. darf der Teilnehmer keine Bilder von professionellen (Pferde-) Fotografen zur Teilnahme posten. Zusätzlich fordert das Gestüt Schafhof eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder auf der firmeneigenen Facebook im Falle eines Gewinnes ein. Das Gestüt Schafhof behält es sich vor, gepostete Bilder zu löschen bzw. zu verbergen, wenn Zweifel an den Bildrechten oder der Herkunft des Bildes bestehen. Dies gilt auch für Bilder, die als unangemessen angesehen werden, die gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Hierzu zählt insbesondere auch, die eigenmächtige Verwendung von lizenzpflichtiger Musik. Für solche Verstöße schließen wir grundsätzlich die Haftung aus.
  9. Jeder, der die Gewinnspielfrage richtig beantwortet bzw. die Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt, nimmt an der Verlosung teil. Jeder Teilnehmer darf nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen. Unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern werden die Gewinner verlost. Die Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und die Verlosung erfolgt an dem auf den Teilnahmeschluss jeweils folgenden Werktag.
  10. Die Gewinner werden per E-Mail bzw. Facebook/WhatsApp/Instagram benachrichtigt. Sämtliche weiteren Personen, die an dem Gewinnspiel teilgenommen haben, haben keinen Anspruch auf einen Gewinn seitens des Gestüts Schafhof.
  11. Am Gewinnspiel nehmen lediglich die Personen teil, die die Teilnahmebedingungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, soweit im speziellen Gewinnspiel nichts Anderes verkündet wird. Im Anschluss an das Gewinnspiel darf der Vor- und Zuname innerhalb der Gewinnspiel-Anwendung veröffentlicht und auf Facebook/Instagram und anderen sozialen Medien gepostet werden.
  12. Wird der Gewinn nicht innerhalb von einer Woche nach der Benachrichtigung über den Gewinn per E-Mail bzw. Facebook/Instagram/WhatsApp angenommen, behält sich das Gestüt Schafhof das Recht vor, den Gewinn erneut zu verlosen bzw. anderweitig zu verwenden.
  13. Eine Barauszahlung des Gewinns sowie eine Auszahlung von Rest- oder Teilbeträgen ist ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen Aktionen des Gestüts Schafhof ist nicht möglich. Der Deckgeldgutschein ist nicht übertragbar oder austauschbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  14. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter des Gestüts Schafhof sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen.
  15. Das Gestüt Schafhof oder Facebook/Instagram/WhatsApp haften nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von dem Gestüt Schafhof oder Facebook/Instagram/WhatsApp liegen und zu einer Unterbrechung des Gewinnspiels führen. Kommt es zu einer Unterbrechung, bemühen sich die beteiligten Unternehmen, diese schnellstmöglich zu beheben.
  16. Der Deckgeldgutschein kann nicht für den Hengst Totilas angewendet werden.
  17. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Inhalten dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.
  18. Ausschließlich anwendbares Recht ist das deutsche Recht, Gerichtsstand ist Königstein.
  19. Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für das Gewinnspiel dar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
  20. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Das Gestüt Schafhof übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die Inanspruchnahme des Gewinnes entstehen.

VERANSTALTER DES GEWINNSPIELS

Gestüt Schafhof

Schwalbacher Straße 1

61476 Kronberg i.Ts..