Deckbedingungen Gestüt Schafhof

Alle Stuteneigentümer, die Hengste der EU-Besamungsstation Gestüt Schafhof DE-BSE-HE-162-EWG nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

Die Decksaison beginnt am 1.3.2024 und endet am 31.7.2024.

Samenversand

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf Samen in Deutschland ausschließlich an Züchter (Tierhalter) zur Besamung von eigenen Stuten sowie an andere Besamungsstationen abgegeben werden. Außerdem darf der Versand des Samens auch an die Adresse eines vom Züchter benannten Tierarztes erfolgen. Jedoch darf der Samen ausschließlich zur Besamung von Stuten des genannten Züchters verwendet werden.

Folgende Daten werden bei Samenbestellung benötigt:

– Gewünschter Hengst

– Name und vollständige Anschrift des Züchters

– Genaue Versandanschrift (falls abweichend von der Anschrift des Züchters)

– Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer, Deckschein/der gelieferte Samen
darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden)

– Mitgliedsnr. des Zuchtverbandes, dem die Bedeckung gemeldet werden soll

– Tierarzt/Besamungswart/Verwender des Samens

Bestellungen können telefonisch, per Fax, per Mail oder über unser Samenbestellformular auf unserer Internetseite bis 10:00 Uhr aufgegeben werden (www.gestuet-schafhof.com). Wenn Sie über die Webseite bestellen, ist die Bestellung erst nach Bestätigung definitiv.

Die Deckscheine müssen spätestens nach der ersten Samenbestellung bei uns eingegangen sein und werden von uns erst nach Bezahlung der Deckgelder ausgefüllt an den Züchter zurückgeschickt und an den zuständigen Verband übermittelt. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters. Deutschlandweit betragen diese werktags 35€ und samstags 110€. An Sonn- und Feiertagen ist kein Versand, jedoch nach Absprache eine Abholung, möglich. Ein Tagesexpress ist nach Absprache mittels Bahnkurier, nach einer
Bestellung bis spätestens 9:00 Uhr, möglich. Dies beinhaltet die Abrechnung nach Entfernung (pro km).

Beim Samenversand ins Ausland sind die deutlich höheren Versandkosten zu beachten. Außerdem fallen zusätzliche Kosten für die notwendigen Gesundheitspapiere über 30 € an. Vor dem ersten Samenversand ist eine Bezahlung der Besamungstaxe und des Gesundheitspapieres per PayPal anzuweisen.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich des aktuell geltenden Umsatzsteuersatzes.

Deckgeldberechnung

a.) Die Besamungstaxe von 300,- € ist der erste Teil der Decktaxe, gilt bei der ersten Frischsamenbestellung unserer Hengste und gilt für die gesamte Dauer der Decksaison. Sie ist vom Züchter in jedem Fall zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten in der Besamungstaxe sind die Kosten für das Veterinärattest, Spermaversand, Tierarztkosten sowie Pensionskosten/ weitere Dienstleistungen. Sollte das Geld 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzustellen. Bei Nichtträchtigkeit wird die Besamungstaxe im Folgejahr nicht auf die Decktaxe angerechnet.

b.) Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und erst bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Stichtag ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit einem schriftlichen Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an das Gestüt Schafhof bis spätestens zum 1. Oktober 2024 unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 60. Trächtigkeitstag erstellten tierärztlichen Nachweises der Nichtträchtigkeit innerhalb von 14 Tagen wird die Trächtigkeitstaxe automatisch fällig. Dies gilt auch für eine zum späteren Zeitpunkt festgestellte Nichtträchtigkeit.

c.) Bei den Hengsten, für die das Angebot „Lebendfohlen“ gilt, muss die Trächtigkeitstaxe des Deckgeldes spätestens 48 Stunden nach der Geburt des Fohlens bezahlt werden. Die Rechnung wird am 1. des Monats, in dem das Fohlen erwartet wird, zugesandt. Erst nach 100% Zahlungseingang des Deckgeldes wird ein Deckschein erstellt.

d.) Die Abrechnung der Decktaxe der Hengste Foundation und Totilas erfolgt über die Deckstation Paul Schockemöhle. Die Abrechnung erfolgt im kompletten Betrag.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit etc.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn vorhanden, auf TG-Samen umgestiegen werden. Die deutlich höheren Kosten für Versand etc. gehen zu Lasten des Züchters. Auf Wunsch kann auch ein Hengstwechsel vorgenommen werden. Falls eine Differenz zwischen den Deckgeldern besteht, muss diese noch vom Züchter entrichtet werden. Im Falle eines günstigeren Deckgeldes, wird von uns eine Gutschrift auf die Decktaxe im Folgejahr ausgestellt. Bei Tod oder Erkrankung bzw. Unfruchtbarkeit eines Deckhengstes gibt es keinen finanziellen Ausgleich, dafür aber eine Gutschrift über die Höhe des Deckgeldes bei der Auswahl eines anderen Hengstes des Gestütes.

Stuten

Ab dem 1.5.2024 bis zum Ende der Decksaison können auf unserer Station Stuten zur künstlichen Besamung untergebracht werden (nach Absprache ggf. auch früher). Der Stuteneigentümer versichert, dass die Stute nicht an einer ansteckenden Erkrankung leidet, aus einem seuchenfreien Bestand kommt und gegen Influenza, Tetanus und Herpes turnusgemäß geimpft ist. Sie wird in den Stallungen des Gestütes Schafhof untergebracht, dreimal täglich mit Futter versorgt (2 x Raufutter/3 x Kraftfutter). Die Stute erhält täglichen Auslauf, witterungsabhängig auf Sand- oder Graspaddock, je nach Absprache mit dem Besitzer alleine oder in einer kleinen Gruppe. Das Gestüt haftet nicht für Schäden an dem eingestellten Pferd, es sei denn, ein Schaden würde auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Gestütes oder der für ihn tätigen Personen beruhen. Der Pensionspreis beträgt 18,00€/Tag, sofern die Stute mit Fohlen bei Fuß eingestellt wird, beträgt der Tagessatz 25,00€/Tag. Der Pensionspreis wird per Rechnung an die angegebene Rechnungsadresse berechnet. Eine Tupferprobe (nicht älter als 6 Wochen) muss vor der ersten Besamung vorliegen. Dienstleistungen werden gesondert berechnet.

Rabattsystem

Für Stuten, die mit Foundation/Totilas besamt werden und nicht aufgenommen haben, rechnen wir dem Züchter im Folgejahr 50 % des gezahlten Deckgeldes an, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Nach Resorbieren oder Verfohlen der Stute gewähren wir Ihnen 30% des gezahlten Deckgeldes (Bedingung ist auch hier das Vorliegen der tierärztlichen Bescheinigung bis zum 01.12. des laufenden Jahres). Nimmt ein Züchter für mehr als eine Stute einen oder mehrere unserer Hengste in Anspruch, gewähren wir ab der zweiten Stute einen Nachlass von 100 € und ab der dritten Stute einen Nachlass von 150 €. Ein Anrecht auf Auszahlung der Rabatte besteht nicht. Stuten, die nach dem 15.06. erstmals von einem unserer Hengste besamt werden (ausgenommen Foundation & Totilas), erhalten einen 50% Nachlass auf die Besamungstaxe. Die restliche Taxe wird dann bei Trächtigkeit mit berechnet.

 

Embryo Transfer (ET)/ ICSI

Vor der ersten Besamung ist vom Züchter anzugeben, ob ein ET/ ICSI vorgenommen werden soll. Beide Verfahren sind vom Tierarzt zu dokumentieren und die Ergebnisse unverzüglich an das Gestüt weiterzuleiten. Bei einem erfolgreichen ET ist eine tierärztliche Bescheinigung über die Nichtträchtigkeit der Spenderstute einzureichen. Wird die Spenderstute nach dem ET wieder besamt, ist ein erneutes Deckgeld fällig. Bei Nichtträchtigkeit, Resorption oder Verfohlen der Spender- bzw. Empfängerstute gelten die Bedingungen bzgl. Nichtträchtigkeit der Stute. Für jeden angewachsenen Embryo wird eine Decktaxe berechnet.

TG-Samen

Der Kauf und die Bezahlung von TG-Samen erfolgen portionsweise. Der Kauf von TG-Samen der Hengste Foundation/ Totilas läuft über unsere Partnerstation Paul Schockemöhle (Mühlen). Der Kauf von TG Samen von Totilas ist an die Besamung der Stute auf der Deckstation Paul Schockemöhle gebunden. Es werden maximal drei Portionen pro Stute verkauft.

Der Kauf von TG-Samen aller anderen zur Verfügung stehenden Hengste erfolgt über uns. Es ist mit höheren Kosten bzgl. Versand etc. im Vergleich zum Frischsamenversand zu rechnen. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Züchter. Vertragspartner ist das Gestüt Schafhof. Verträge über Samenbestellungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Königstein/Ts., Deutschland.

Unsere Bankverbindung ist wie folgt:

Frankfurter Sparkasse – Gestüt Schafhof – Ann Kathrin Linsenhoff

IBAN: DE23 5005 0201 0200 7429 73 – BIC: HELADEF1822

Bitte geben Sie bei Überweisung stets den Züchternamen und die Rechnungsnummer an!